Die Pestalozzi-Stiftung unterstützt junge Menschen aus schweizerischen Berggegenden bei der Erstausbildung und den darauf aufbauenden Ausbildungen bis zum Erreichen des Masterdiploms auf Tertiärstufe mit Stipendien. Für Weiterbildungen kann die Stiftung zinslose Darlehen gewähren.
Berggebiet
Sie sind in einer schweizerischen Berggegend aufgewachsen und haben dort auch die obligatorische Schulzeit absolviert.
«Berggebiet» wird nach der Karte für landwirtschaftliche Zonengrenzen des Bundesamtes für Landwirtschaft definiert. Massgebend sind die Bergzonen I - IV und in den Bergkantonen (UR, OW, NW, GL, AI, GR, TI, VS) die Hügelzone.
GIS-Bergzonenkarte Bund.
Eidgenössisch anerkannte Ausbildung
Die Ausbildung muss vom Bund anerkannt sein. Ausbildungen an Privatschulen werden nur unterstützt, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen Schule nicht möglich oder teurer ist.
Nationalität
Sie sind Schweizer Bürgerin/Bürger oder Ausländerin/Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C.
Alter
Das Erstgesuch muss vor dem 30. Altersjahr erfolgen. Bei Ausbildungsabschluss darf das 35. Altersjahr nicht überschritten werden.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Stipendienantrag? Die Vertrauensperson in Ihrer Region unterstützt Sie bei Fragen rund um die Antragsstellung.
Die Eingabetermine 2024 für Gesuche an die zuständige Vertrauensperson sind:
Es können nur vollständige Anträge (mit Beilagen gemäss Seite 4 des Antragsformulars) berücksichtigt werden.